Prüfung von Steigleitern

Nach ASR A1.8, ASR A2.3, DIN 18799, DIN 14094,
DIN EN ISO 14122 und DIN EN 14396

Der Sicherheit wegen

In schwindelerregenden Höhen oder in den urbanen Untergrund kann man mit ortfesten Steigleitern und Steigeisengängen gelangen. Aber nur wenn man über die richtige Ausrüstung verfügt und eine geprüfte, den Normen entsprechende und sichere Steigleiter benutzt, wird die Sicherheit der Beschäftigten nicht auf die Probe gestellt.



Nach gesetzlichen Anforderungen

Steigleitern und Steigeisengänge dürfen nicht mit den ortsveränderlichen Leitern gleichgesetzt werden. Sie zählen nach ASR A1.8 zu den Verkehrswegen und müssen je nach Art mit mehreren Normen (DIN 18799, DIN 14094, DIN EN ISO 14122 und DIN EN 14396) konform sein. Regelmäßige wiederkehrende Prüfungen sind für die Arbeitssicherheit und Werterhaltung unumgänglich. Nur so können Schäden rechtzeitig erkannt und entsprechende Reparaturmaßnahmen eingeleitet werden.

Bildaufnahme einer Prüfung von Steigleitern

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