Prüfung von PSA gegen Absturz

Nach DGUV Grundsatz 312-906, ArbSchG und BetrSichV

Der Sicherheit wegen

Gleich ob Gerüstbau-, Stahlbau-, Dachdeckerarbeiten, Montage einer Photovoltaik- oder Solarthermie-Anlage, alle genannten Arbeiten und viele mehr finden im Wesentlichen an hochgelegenen Arbeitsplätzen statt. Allen gemeinsam ist die Gefahr des Absturzes. Das „Arbeiten in Höhen“ ist im Arbeitsschutz als gefährliche Arbeit eingestuft. Der Schutz gegen Absturz wird oft durch den Einsatz einer „Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA)“ gewährleistet.



Nach gesetzlichen Anforderungen

Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, die Schutzausrüstungen gegen Absturz regelmäßig sachkundig prüfen zu lassen um die Sicherheit für die Benutzer zu gewährleisten. Der Arbeitgeber ist für die Aufrechterhaltung der Funktionstüchtigkeit der PSAgA verantwortlich. Unfälle durch eine defekte oder funktionsuntüchtige PSAgA können fatale Folgen haben.

Bildaufnahme von Karabinerhaken zur Sicherung gegen Absturz

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