Prüfung von Regalanlagen

Nach DIN EN 15635, DGUV Regel 108-007 und BetrSichV

Der Sicherheit wegen

In nahezu jedem Bereich eines Unternehmens sind Regale zu finden. Regale werden in Lagern, Produktionsbereichen, Werkstätten oder auch dem Archiv eingesetzt. Besonders beim Einsatz von Flurförderzeugen, wie dem Gabelstapler oder dem Handhubwagen sowie beim Einsatz von Regalbediengeräten besteht ein erhöhtes Risiko, dass Regalbauteile wie Regalständer oder das Regalfachwerk beschädigt werden. Dies stellt eine Gefahr für die Beschäftigen und den reibungslosen Betriebsablauf dar.



Nach aktuellen gesetzlichen Anforderungen

Lagereinrichtungen und Regale sind nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Arbeitsmittel und müssen spätestens alle 12 Monaten nach DIN EN 15635 ,,Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl‘‘ und entsprechend der DGUV Regel 108-007 (alt BGR 234) durch einen Regalprüfer („Befähigte Person“ nach TRBS 1203) geprüft werden.

Bei regelmäßigen Kontrollen durch einen ausgebildeten Regalprüfer werden Beschädigungen erkannt und es können frühzeitig Reparaturmaßnahmen eingeleitet werden. Dies erhöht den Arbeits- und Gesundheitsschutz und sichert die Produktivität.



Bildaufnahme einer Prüfung von Regalanlagen

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