Prüfung von Leitern und Tritten, Kleingerüste

nach DGUV Information 208-017 und BetrSichV

Der Sicherheit wegen

Leitern und Tritte sowie Kleingerüste sind je nach Einsatzzweck durchaus geeignete Aufstiegshilfen. Dennoch kommt es in Unternehmen immer wieder zu Unfällen mit Leitern, Tritten und auch Kleingerüsten. Gründe für Unfälle mit teils schweren Folgen für die Betroffenen, sowie damit verbundenen Ausfalltagen oder gar bleibenden Beeinträchtigungen, finden sich meist in der falschen Anwendung sowie beim Einsatz von beschädigten Aufstiegshilfen.



Nach aktuellen gesetzlichen Anforderungen

Aus diesem Grund müssen Leitern und Tritte sowie Kleingerüste jährlich nach der DIN EN 131 (Leitern) und der DIN EN 14183 (Tritte) sowie DGUV Information 208-017 und der Betriebssicherheitsverordnung durch eine Befähigte Person nach TRBS 1203 geprüft werden.
Bei regelmäßigen Kontrollen durch einen ausgebildeten Prüfer von Leitern, Tritten sowie Kleingerüsten werden Beschädigungen erkannt und es können frühzeitig Reparaturmaßnahmen eingeleitet werden. Notwendige Reparaturmaßnahmen oder die Entsorgung defekter Leitern, Tritte sowie Kleingerüste erhöht den Arbeits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten in Unternehmen. Unfälle und damit verbundene Ausfalltage werden reduziert.

Bildaufnahme einer Prüfung von Leitern

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