Prüfung von Anschlag- und Lastaufnahmemitteln

nach DGUV DGUV Regel 100-500 und DGUV Information 209-061

Der Sicherheit wegen

Wo immer Lasten gehoben oder zum Transport bewegt werden, kommen Anschlag- und Lastaufnahmemittel mit ins Spiel. In unserem Alltag sind Anschlagmittel nicht mehr wegzudenken, sei es beim Ladevorgang von Fahrzeugen, bei der Bestückung unserer Maschinen und Anlagen, im innerbetrieblichen Transport oder auf Baustellen. Dazu müssen wir uns zu 100 Prozent auf den ordnungsgemäßen Zustand der Anschlagmittel verlassen können. Schäden oder unsachgemäße Verwendung können hier zu tragischen und schlimmen Folgen führen.



Nach aktuellen gesetzlichen Anforderungen

Anschlag- und Lastaufnahmemittel sind nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Arbeitsmittel und müssen spätestens alle 12 Monaten nach DGUV Regel 100-500 durch eine befähigte Person nach TRBS 1203 geprüft werden.

Bei regelmäßigen Kontrollen durch eine befähigte Person zur Prüfung von Anschlagmitteln werden Beschädigungen erkannt und beschädigte Elemente können ersetzt werden. Dies erhöht den Arbeits- und Gesundheitsschutz und sichert die Produktivität.

Anschlagmittel Nahaufnahme

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